Der Brennende Busch

Mein und Dein im Weissen Rauschen


I

Völker, hört die Signale: Die Internationale der Internet-Nutzer verändert die Welt! Wer nicht mitmacht, hängt sich selber ab!

Ein Gespenst geht um in Europa: Internet. Sein kalter Atem streift den Rechtsstaat. Pornographie, Nazipropaganda und die Auschwitzlüge bleiben straflos, wenn man sich den Zugang zum Internet erkauft hat. Die Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten und Verstöße gegen Wettbewerbsregeln können nicht geahndet werden.


Die Metaphern überschlagen sich, die Bilder aus der Vergangenheit triumphieren. Revolution, Anarchie, Erosion staatlicher Macht. Es sind nicht wenige, denen der Kampf um die Produktionsmittel im 19. Jahrhundert als erstes einfällt, wenn sie ans Internet denken. In der "Neuen Juristischen Wochenschrift", einem ehrwürdigen Organ, konnte man im Sommer 1996 nicht nur das wiederbeschworene Gespenst einer unheimlichen Massenbewegung durch Europa ziehen sehen, der Autor, Gerd Roellecke, schwang sich gar zu metaphysischen Dimensionen auf:

Internet ist eine Art gigantisches Vieraugengespräch, vermittelt künstliche Intimität und eine gottähnliche Position: die unbeobachtete und praktisch unbeobachtbare Beobachtung von möglicherweise allem. Regulierte der Staat Internet, zerstörte er genau diesen Zauber. Also tut er sich schwer.

Schwer tut sich, wer sich Gedanken übers Internet machen muß, leicht, wer es einfach nur nutzt. Alles ist schwankend im Netz, amorph, unangreifbar. Gewohnheitsregeln ersetzen moralische Normen; sie orientieren sich am technisch Möglichen, nicht am gesellschaftlich Wünschenswerten. Der Griff auf Nachbars Festplatte zählt zum common sense, und es fehlt nicht viel, um zum common law zu werden. Was immer einem gefällt, steckt man ein, kopiert es, verändert es, druckt es aus, verschickt, verleiht, verschenkt es. Es ist da, und weil es da ist, gehört es allen. Sollte es früher jemand besessen haben, so handelt es sich um eine Kolonisation fremder Erdteile. Wer seinen Fuß darauf setzt, kann das Territorium für sich beanspruchen. Tatsächlich formiert sich der Datenstrom bei jedem Zugriff zu einem scheinbar neuen Raum, in dem sich Abnutzungsspuren nicht feststellen lassen. Wer immer ihn bereitstellt, lädt zu sich ein. Daß man seinem Gastgeber nicht das Mobiliar wegschleppt, versteht sich in der realen Welt. Im Datenuniversum ist der Diebstahl keine Wegnahme, sondern eine Hinzufügung, nachgerade eine Bereicherung der Welt. Prinzip Kopie - Diebstahl paradox. "Wer ist der Geschädigte?" fragen seit Jahrhunderten die klassischen Plagiateure der Literatur und Kunst, die sich eben dieses Prinzips bedienen. Egon Friedell schrieb ihnen im Jahre 1919 - lange vor Erfindung moderner Reproduktionstechnologien - folgendes ins Stammbuch:

Eine Idee, die nicht dir, sondern einem anderen gehört, kannst du auch nicht handhaben, sie wird dich abwerfen wie das Pferd den fremden Reiter, sie ist wie eine Schmuckkassette, deren Vexierschloß du nicht kennst. Man lasse daher die Leute an geistigem Eigentum nur ruhig zusammenstehlen, was sie erwischen können, denn niemand anderer wird Schaden davon haben als sie selbst, die ihre schöne Zeit an etwas völlig Hoffnungsloses vergeuden.

Schöne Ironie der guten alten Zeit. Der klassische Plagiateur entlarvte sich nicht selten wirklich; er war ein Nachschöpfer - meist ein schlechter. Wo sich die Kopie freilich vom Original nicht mehr unterscheidet, kann der Bestohlene sich kaum darauf verlassen, als Anbieter der besseren Qualität doch noch auf seine Kosten zu kommen. Seltsamerweise geistert der Friedell'sche Gedanke bis heute durch die juristische Debatte. In der höchst schwierigen Frage, wie man bei digitalen Multimedia-Produkten die Teile der einzelnen Urheber zueinander gewichten solle, gilt die Persönlichkeit des Schöpfers als Eigentumsgarantie. So heißt es bei Alexander Reuter:

Je ausgeprägter die Individualität des benutzten Werkes ist, desto weniger wird es gegenüber dem neu geschaffenen Werk verblassen. Umgekehrt wird es desto eher verblassen, je stärker die Individualität des neuen Werkes ist.

Wenn dem so wäre, müßte man sich keine Sorgen machen. Ob Multimedia, Sampling oder Morphing - wann immer etwas neu kombiniert wird, siegte die stärkere Individualität. Ein frommer Wunsch. In der Praxis löst sich die Individualität selbst unvermischt schneller auf, als es den Urhebern recht sein kann. Schon Marshall McLuhan stellte fest, daß der persönliche Ausdruck mit zunehmender Technisierung der Ausdrucksmittel schwindet. Wer einmal ein paar Stunden durchs Internet gesurft ist, weiß davon ein Klagelied zu singen.


II


Unter geistigem Eigentum versteht man den Anspruch dessen, der eine geistige Leistung vollbracht hat, darauf, daß ihm die Früchte seiner Leistung nun auch zukommen. Wir folgern im Urheberrecht daraus den Grundsatz, daß dem Urheber grundsätzlich an jeder wirtschaftlichen Verwertung seines Werkes ein angemessener Anteil zustehen soll.


Das Urheberrecht, dessen Grundposition hier Professor Wilhelm Nordemann formuliert, ist ein junges Recht. Seine Grundlagen reichen zwar bis in die Zeit Gutenbergs zurück, finden sich aber erst im 18. und 19. Jahrhundert verstärkt diskutiert. Bis dahin ist Urheberschutz ein Fürstenprivileg, der Schöpfer der Gnade seines Landesherren ausgeliefert. Je nach Perspektive - sozialwissenschaftlich, juristisch oder philosophisch - lassen sich ganz unterschiedliche Entwicklungslinien nachweisen. Übereinstimmend konstatieren die Historiker, daß der Gedanke eines "geistigen Eigentums" keineswegs selbstverständlich war, sondern erst entwickelt werden mußte. Albrecht Götz von Olenhusen, Anwalt für Urheberrecht in Freiburg:


Es hat, wenn ich das richtig erinnere, im Jahre 1858 einen großen Kongreß gegeben, wo sich viele Urheberrechtler, vor allen Dingen auch Ökonomen, mit dem geistigen Eigentum befaßt haben. Die Ökonomen haben sich eigentlich im 19. Jahrhundert sehr viel stärker überlegt, wie es sich da mit der Rentenfunktion verhält. Kann das geistige Eigentum dazu benutzt werden, um Autoren und Verlage zu alimentieren, ja oder nein, und wie ist das geistige Eigentum mit der üblichen Rentenfunktion in Zusammenhang zu bringen, die das Sacheigentum auszeichnet? Es gab da durchaus schon Vergleiche und Untersuchungen, zunächst waren aber die Ökonomen und Staatswissenschaftler stärker daran interessiert als die Juristen. Das kontinentale Urheberrecht ist in erster Linie am Schöpfungsprinzip orientiert. Es geht vom Urheber als dem originären Schöpfer aus - dahinter steht natürlich auch ein bißchen der Geniegedanke - und insofern hat man nach deutschem Recht das Urheberrecht als nicht übertragbar gestaltet. Man gibt dem Urheber also nicht nur Vermögens-, sondern auch Persönlichkeitsrechte. Während es nach dem Copyright-Prinzip eher um die verlegerische Produktion geht, um die Verwertung, und deswegen haben die Copyrightgesetze in den USA nie Persönlichkeitsrechte anerkannt. Erst in neuerer Zeit hat man in den USA die Notwendigkeit entdeckt, ein Persönlichkeitsrecht zu entwicken.

Nach kontinentalem Verständnis ist das Eigentum eines Urhebers von seiner Person nicht ablösbar und darum keine Ware im geläufigen Sinne. Zur hoch differenzierten Kultur des geistigen Eigentums in Europa gehört die Aufspaltung in Vermögens- und Persönlichkeitsrechte. Wer etwas erschafft - schreibt, malt, komponiert - soll einerseits daran verdienen können, andererseits achtet das Gesetz die Tatsache, daß es sich um keinen rein wirtschaftlichen Vorgang handelt. Dem trägt vor allem das Widerrufsrecht aus gewandelter Überzeugung und der Schutz vor Entstellungen Rechnung. Ganz anders im amerikanischen Copyright, wo nur der Wille dessen zählt, der das Recht der Vervielfältigung und Vermarktung besitzt. Gegen seinen erworbenen Anspruch kann der Urheber nichts mehr einwenden, hat er einmal sein Copyright verkauft. Es liegt auf der Hand, welches der beiden Systeme sich im Sinne der Urheberrechtsindustrien besser bewährt hat. Der Aufstieg Hollywoods wäre nach kontinentalem Recht gar nicht denkbar gewesen, wiewohl gerade im deutschen Filmrecht systemwidrige Copyrightregelungen eingebaut sind. Nicht nur Politiker lieben den Produzenten als mächtigen Medienbaron; auch die Juristen haben frühzeitig vor ihm gekuscht. Bis heute hat sich an den Paragraphen 88 bis 94, die die Filmurheber - Autoren, Regisseure, Kameraleute - weitgehend entmündigen, nichts geändert. Im sonst eher konservativen Urheberrechtskommentar von Wilhelm Nordemann finden sich dazu ungewöhnlich scharfe Worte:

Der dritte Teil ist der am wenigsten geglückte des gesamten UrhG. Abgesehen von der sprachlichen Ungeschicklichkeit, die dem Gesetzgeber mit dem Begriff "Laufbilder" unterlaufen ist, und abgesehen von mehreren Redaktionsfehlern, hat er in dem Bestreben, dem Filmproduzenten um jeden Preis die ungestörte Auswertung des Filmwerks zu sichern, Unklarheiten, Widersprüche und Ungerechtigkeiten in Kauf genommen, die die im Grunde begrüßenswerte, fortschrittliche Regelung des Filmrechts in zahlreichen Details als bedenklich erscheinen lassen.

Wenn ein Damm leckt, bricht er auch irgendwann. Als die Europäische Gemeinschaft unter dem Druck der Computerindustrie 1991 eine Richtlinie zum Softwareschutz verabschiedete, stand das systemwidrige Filmrechtsmodell offensichtlich Pate. Wiewohl Software in allen europäischen Urheberrechtsgesetzen nun als "Sprachwerk" gehandelt wird, gilt der Programmierer mitnichten als Autor. Im Gegenteil, noch stärker als der Filmurheber wird er in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten. Albrecht Goetz von Olenhusen:

Man ist vom Schöpfungsprinzip abgegangen, denn wenn man konsequent gewesen wäre und gesagt hätte, Computerprogramme sind Sprachwerke, dann hätte man den Computerprogrammurheber in entsprechender Weise schützen müssen. Dies hat man aber gerade nicht getan, sondern man hat diesen Schutz ausgerechnet dem Arbeitgeber zugeordnet. Das ist eine Abweichung vom Schöpfungsprinzip, dem das deutsche Urheberrechtsgesetz zugrundeliegt. Und insofern ist es ein Sündenfall.

Einer unter künftig weiteren. Je größer die wirtschaftliche Bedeutung der stetig wachsenden Copyright-Industries wird - rund 200 Milliarden Dollar jährlich setzen allein die US-amerikanischen Verwerter mit geistigem Eigentum um, ein Anteil von 4 Prozent des Bruttosozialprodukts - desto verworrener nimmt sich die Lage an der juristischen Front aus. Generell lassen sich zwei sich widersprechende Tendenzen feststellen. Zum einen gerät das europäische "droit d'auteur" mit seinen Persönlichkeitsrechten immer stärker in Bedrängnis, zum anderen wird die Persönlichkeit eines Künstlers als lukrative, damit schützenswerte Einnahmequelle entdeckt. Während es mit dem neuen europäischen Markenrecht möglich geworden ist, tote Berühmtheiten wie Theodor Fontane als Warenzeichen zu okkupieren, muß man paradoxerweise lebende Stars mit der Aura geistigen Eigentums umfloren, um sich ihrer gänzlich zu bemächtigen. "Es vergeht kein Tag, an dem man nicht überrascht wäre, welch ein Einfallsreichtum die Industrie aufbringt, um Kunstprodukte oder die Persönlichkeit der Künstler zu vermarkten", konstatiert Artur Axel Wandtke, Professor für Urheberrecht an der Berliner Humbold-Universität, und kommt bei der Untersuchung des Gebrauchswerts der Künstlerpersönlichkeit schließlich zum Ergebnis:

Meines Erachtens ist die wirtschaftliche Vermarktung der Persönlichkeitsrechte nicht aufzuhalten.

Mag sich hier und dort ein Showstar oder Talkmaster die Hände reiben; für die große Masse der Autoren, Musiker und Maler wird diese Entwicklung kaum einen Pfennig abwerfen. Ihnen droht, im Gegenteil, immer häufiger das gnadenlose amerikanische Modell des "buy-out", also die unfreundliche Übernahme all ihrer Rechte gegen einen einmaligen Betrag. Was in den Gesetzbüchern über die Beteiligung der Urheber an jeder wirtschaftlichen Auswertung steht, ist längst nicht mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde; in der Praxis regiert ein anderes Regiment. Fast höhnisch klingt der Rat Wilhelm Nordemanns, einst Justitiar des "Verbands deutscher Schriftsteller", die Autoren mögen so häufig wie möglich keine Verträge unterzeichnen, da die Gesetzeslage für sie allemal günstiger sei als jede private Regelung. Hier macht sich das Fehlen eines Urhebervertragsrechts schmerzlich bemerkbar, das - analog zum Arbeitsrecht - den schwachen Einzelnen vor den übermächtigen Konzernen schützt. Albrecht Götz von Olenhusen und Artur Axel Wandtke stimmen in ihren resignativen Prognosen überein:

Die zitierte Tendenz, das Urheberrecht wolle gleichsam so weit wie möglich beim Urheber zurückbleiben, die von dem bedeutenden Urheberrechtler Eugen Ulmer verkündete These, gehört zu den eindrucksvollsten Fiktionen des Urheberrechts: Denn die Rechte der Urheber haben, objektiv gesehen, eher die Tendenz, sich vom Urheber zu verabschieden, um in die Verwertungsindustrie überzusiedeln oder dort zu zirkulieren.

Aufgrund der Tatsache, daß der Künstler seine wirtschaftlich und rechtlich bedeutsamen ausgestalteten Verwertungsrechte den Inhabern der Kulturindustrie ausschließlich räumlich, zeitlich und unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist einräumt, ist an eine gerechte Entlohnung nicht zu denken.



III

Interessanterweise ist in den internationalen Copyright-Foren des Internet kaum von Literatur, Musik oder Bildern die Rede. Gesprochen wird stets nur von "contents" - also von Inhalten, gleich welcher Art. Vorrangig speichern die Festplatten dieser Welt, was sie selbst in Betrieb hält: Software. Wie schon bei den unvernetzten lokalen Mailboxen der achtziger Jahre dreht sich das neue Medium im Kern um sich selbst. Auch die vielgepriesene weltweite Kommunikation ähnelt zum größten Teil einem Beziehungsgespräch zwischen Mensch und Maschine, nicht zwischen Mensch und Mensch. Man muß schon lange suchen, bis man einen virtuellen Ort entdeckt, an dem sich der Inhalt gänzlich von der Technologie emanzipiert. Die Gefahr, einer High-Tech-Schimäre ohne tieferen Sinn aufzusitzen, scheint bislang jedenfalls nicht gebannt.


Ich glaube nicht, daß es als Ganzes ein riesiger Flop wird, aber ich glaube, daß die Luftblase der Illusionen, die Hypertrophie, kollabieren wird. Das Internet ist zur Zeit in vielerlei Hinsicht eine große Form ohne sehr viel Inhalt. Aber es wird wahrscheinlich nicht vollständig implodieren, sondern es wird in viele kleine Zusammenhänge zerfallen, die man dann interessengerecht benutzt.

Robert Krokowski betreibt in Berlin einen Internet-Dienst mit dem geheimnisvollen Namen "Ragman's Rake". Der "Rechen des Lumpensammlers" - so die Übersetzung - ist der Versuch einer virtuellen Textagentur. Journalisten und Autoren können - meist schon einmal veröffentlichte - Texte in "Ragman's Rake" ablegen, wo sie jedermann gratis lesen darf. Wer sie weiterverwerten will, muß dazu die normalen Abdruckrechte erwerben; zehn Prozent des Honorars gehen an die Agentur. Doch wie schützt sich "Ragman's Rake" gegen Diebstahl?

Wir sichern den Zugriff aufs aktuelle Reservoire mit einem Paßwort. Das gibt den Nutzern die Notwendigkeit, sich mit Namen und Email anzumelden. Darüber hinaus haben wir angesichts der sehr unsicheren Copyrightzusammenhänge im Internet eigene Regeln ausgegeben, zu denen sich jeder Nutzer bekennen muß. Mehr kann man in dem Zusammenhang nicht tun. Wir verfolgen auch keine Copyrightverstöße, wir geben sie aber weiter, sobald sie uns zur Kenntnis kommen.

"Ragman's Rake" siedelt an der Grenze beider Welten; die unsicherste Position, die man derzeit im Netz einnehmen kann. Denn die Kenntnis eines Rechtsverstoßes nützt wenig, wenn man in Rechnung stellt, welchen Aufwand es in der Praxis bedeutet, ihn verfolgen zu lassen. Gerade bei journalistischen Texten kann man regelmäßig davon ausgehen, daß sich der Aufwand nicht lohnt. Wie groß ist die Gefahr überhaupt? Nochmal Robert Krokowski:

Ich habe oft den Eindruck, daß vor allem Leute über mögliche Copyrightverstöße räsonnieren, die eigentlich nichts zu verlieren haben, weil die Qualität ihrer Texte eigentlich nicht schutzwürdig ist.

Begeben wir uns auf einen kleinen Spaziergang durchs deutschsprachige Internet, Schwerpunkt Literatur. Wer bedient sich geschützer fremder Werke? Das größte Reservoire an Originaltexten enthält das "Projekt Gutenberg", ein internationales Unternehmen, gemeinfreie Literatur online zugänglich zu machen. Hier finden sich naturgemäß Klassiker, deren Schutzfristen lange abgelaufen sind. Beliebt auf privaten Homepages sind Lyrikkompilationen; auch sie betreffen oft gemeinfreie Werke. Das jüngste Gedicht auf unserem Streifzug stammt von Heinz Czechowski. Gewiß - ein eindeutiger Urheberrechtsverstoß, doch kaum eine neue Qualität geistigen Diebstahls. Lyrik gehörte schon immer zu den bevorzugten Mitbringseln literarischer Flaneure, ob von Hand abgeschrieben oder per Maschine kopiert. Ein Gedicht ist eben schnell getippt, während der geistige Großdiebstahl auch heute noch Mühen erfordert. Selbst wenn man einen Scanner besitzt, ist die Umsetzung des gestohlen Textes aufs nötige Internet-Format mit stundenlanger, mühsamer Kleinarbeit verbunden. Wer sollte sich ihr unterziehen, um einen fremden Roman ins Netz zu stellen? Eine Unverhältnismäßigkeit, die auch von der erhöhten Aufmerksamkeit für die eigene Homepage nicht genügend gelohnt wird. So sind größere literarische Texte ausdrücklich von ihren Autoren selbst ins Netz gestellt worden - im vollen Bewußtsein, daß der Eigentumsvorbehalt nur auf dem Papier besteht. Der Kölner Publizist Niels Höpfner etwa hat eine umfangreiche Monographie über den Schweizer Schriftsteller Matthias Zschokke im Netz publiziert. Unter der poetischen Adresse "http://www.alabaster.de/zschokke/" kann man den Text kostenfrei abrufen. Niels Höpfner will kein Geld mit der Publikation verdienen; darum kommt ihm das Internet als Medium gelegen. Am Geld scheiden sich die Geister. Es gibt nämlich keines im Datenozean, zumindest nicht für die Autoren.

"Liebe Kolleginnen und Kollegen", beginnt ein Brief der Chefredaktion der "Kieler Nachrichten" an alle freien Mitarbeiter des Hauses, Dezember 1996. "Sie werden es sicher bemerkt haben: Die Kieler Nachrichten bewegen sich jetzt auch im Internet. (...) Solange diese zusätzliche Nutzung zur Zeitung für unser Haus keine zusätzlichen Erlöse in nennenswertem Umfang erbringt, sehen wir uns nicht in der Lage, zusätzliche Honorare zu zahlen."

"Die Claims sind umkämpft, doch wo das Gold vergraben liegt, weiß noch niemand", konstatierte "Die Zeit" im Februar 1997 und traf den Nagel auf den Kopf. Die Claims sind Urheberrechte, die man sich vorsorglich überschreiben läßt, obgleich mangels Zahlungsmittel so gut wie keine Geschäfte im Internet gemacht werden. Mit ein paar bezeichnenden Ausnahmen. Über die Hälfte aller Transaktionen betraf im vergangenen Jahr Flugbuchungen, der Rest verteilte sich auf Software und Pornovideos. Grenzüberschreitende Kaufvorgänge sind rar; im allgemeinen wird im Netz nur das erworben, was das Netz auch liefern kann: Digitalien. Der große Textanteil hat etwas mit dem technischen Embryonalzustand zu tun. Sobald die Leitungen wirklich zu "Datenautobahnen" geworden sind, wird sich der audiovisuelle Charakter des Mediums in ungleich stärkerem Maße offenbaren als heute. Hier ist - von keinerlei Sprachhürden gebremst - der Griff zum fremden Eigentum weitaus geläufiger als im literarischen Bereich. Fotografen und Illustratoren können ab einem bestimmten Bekanntheitsgrad mit Sicherheit davon ausgehen, daß ihre Werke im Netz kursieren. Der amerikanischen Cartoonist Gary Larson wandte sich bereits in einem verzweifelten Appell an die Netzgemeinde, seine geistigen Kinder nicht unkontrolliert in der Welt herumtollen zu lassen - genutzt hat es wenig. Gerade bei Bildern hat sich die Ideologie einer Quasi-Gemeinfreiheit breitgemacht; Fotografen gehören zu den am meisten Geschädigten der neuen Medientechnologien. Das wohlfeile Argument, daß im Internet kursierende Bilder in keiner Konkurrenz zu gedruckten stehen, leuchtet nicht ein. Wenn zwei visuelle Medien miteinander wetteifern, verbrauchen sie regelmäßig ihre visuellen Inhalte. Wer Bilder auf dem Monitor betrachtet, braucht sie weder als Postkarte noch als Poster; er entfällt als potentieller Käufer. Obwohl im Internet selbst wenig Geld zu verdienen ist, wird doch möglicher Gewinn an anderen Orten vernichtet. Das ist ein Hauptgrund, warum die Claims von keinem Medienunternehmen ignoriert werden können, auch wenn die Rendite kurzfristig ausbleibt. Dazu kommt eine weitere Entwicklung, die den Konzernen ein Dorn im Auge sein muß. Albrecht Götz von Olenhusen:

Vielleicht wird es ja eines Tages so sein, daß der Urheber nur noch sein Produkt in einen eigenen kleinen Speicher eingibt, und der Nutzer zuhause sagt: Jetzt möchte ich von dem und dem Urheber dies oder jenes Produkt haben und sich auf Online-Wege über das Internet in einen dieser Speicher einschaltet. Und dann gibt es sicherlich technische Mittel, das festzuhalten und zu honorieren. Es ist eine sehr komplizierte Materie, man kann da wirklich nur Visionen entwickeln, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, daß letztlich vielleicht der ganze Zwischenhandel entfällt. Das heißt, der Nutzer greift direkt auf einen Speicher des Urhebers zu. Warum soll das nicht möglich sein?

Ruft man sich die Vertragsbestimmungen und "buy-out"-Tendenzen des Zwischenhandels in Erinnerung, wäre sein Verschwinden für die Urheber kein ausgesprochener Verlust. Daß sie gegen eine Kostenbeteiligung, die noch nie in der Geschichte so niedrig lag, in den Besitz der Produktions- und Distributionsmittel kommen können, ist nämlich auch ein Teil der Netzutopie. Damit erfüllte sich erstmals der Anspruch des Urheberrechts, ein Autor möge an jeder Auswertung seines Werks beteiligt sein. Die Kontrolle läßt freilich zu wünschen übrig. In Amerika kursieren dazu zwei gegensätzliche Denkmodelle. Die frühere Aktienanalystin Esther Dyson hält jeglichen Rechtsschutz innerhalb des Netzes für nahezu aussichtslos und konstatiert, daß die Urheber in Zukunft zwar im Netz publizieren müßten, von dort aber kaum Gewinne zu erwarten hätten. Dem liegt das Paradox der "Aufmerksamkeitsgesellschaft" zugrunde. Der deutsche Volkswirt Georg Franck schreibt über diese "Ökonomie der Aufmerksamkeit":

Die Medien (...) haben auch die Wahl, die Aufmerksamkeit, die sie einfangen, zu versilbern. Sie können ihr Territorium als Werbefläche vermieten. Ja sie können schließlich dazu übergehen, sich durch diesen Verkauf finanziell frei vom Verkauf der Information zu machen, die sie auf Blickfang schicken. Das modernste der Medien, das private Fernsehen, finanziert sich nur noch durch den Verkauf der Dienstleistung, Aufmerksamkeit für Beliebiges einzufangen.

In diesem Sinne wäre das Internet ein weiterer Apparat, der Aufmerksamkeit akkumuliert, um sie gewinnträchtig an die werbetreibende Industrie zu verkaufen. Dort liegt laut Esther Dyson das wahre Gold der virtuellen Claims:

The only unreplicable value will be people's presence, time and attention; in order to sell presence, time and attention outside their own community, creators will have to give away content for free.

Ein zutiefst amerikanisches Modell, das - so steht zu befürchten - ebenso Schule machen wird wie das Privatfernsehen. Im Ergebnis sähe es dann so aus:

Creators and performers will be under contract - the best ones at high prices, since they will be free to negotiate for the highest bid. Just as prominent patrons such as the Medicis sponsored artists in the Renaissance, corporations and the odd rich persons will sponsor artists an entertainers in the new era. People with the time and money will sponsor themselves. Juan's best audience will be Alice, but she won't pay him. But watching his videos will fill much of her spare time and give her less incentive to pay for anything else; making those videos will fill his spare time. Finally, Alice will spend a fair amount of time creating videos to send back to him.

Es gehört schon eine gute Portion Naivität dazu, um in diesem System die Künste jenseits des Massengeschmacks überleben zu sehen, und es stimmt bedenklich, daß Esther Dyson eminente Zustimmung bei der amerikanischen Copyright-Industrie findet. Sie sitzt in mehr als zwei Dutzend Aufsichtsräten und zählt damit selbst schon zu den Medien-Medici. Zum Glück ist das zweite Denkmodell entschieden demokratischer. Im Prinzip existiert die Lösung für alle Urheberrechtsprobleme im Internet schon. Sie trägt den Namen "Xanadu", und ihr Erfinder ist zugleich der Erfindes des "Hypertexts" - also jener interaktiven Textform, die das Web geprägt hat. Theodor Holm Nelson beschäftigt sich seit dreißig Jahren mit dem scheinbar Unvereinbaren: Wie man die Grenzenlosigkeit der digitalen Welt mit den legitimen Honoraransprüchen der Urheber in Einklang bringt. Er schreibt:

Many computer people naively think that copyright will go away. We assume that it will not, and that the Xanadu system must work in a world of copyright law; but we are able to make copyright and royalty innocuous and smooth.

Die simple, doch sensationelle Idee Nelsons: Es gibt keine Kopien mehr - und doch kann der Anwender mit allen Daten operieren, als seien sie Kopien. In Wirklichkeit liegt weltweit nur noch eine Originaldatei vor; jede scheinbare Kopie ist nichts weiter als der Sprungverweis an den Ort des Originals. Selbst Bruchstücke einer Datei enthalten diesen Sprungverweis, so daß jeder bedenkenlos zitieren und collagieren kann, ohne den ursprünglichen Text- und Autorenzusammenhang zu verlieren. De facto kopiert er das Zitat nicht in seine Datei, sondern erhält wiederum nur einen Verweis für den Rechner, wo der das Original finden kann. Zusammen mit einem digitalen Abrechnungssystem - von denen bereits einige erfolgreich getestet werden, unter anderem das niederländische Projekt "Digicash", das auch die Deutsche Bank ausprobiert - wäre "Xanadu" damit in der Lage, die widersprüchlichen Interessen von Nutzern und Urhebern miteinander zu versöhnen. Leider hat das Projekt zwei Nachteile. Nachteil Nummer eins: Ted Nelson ist ein Außenseiter. Um eine Strukturreform des Internet in seinem Sinne durchzuführen, fehlt ihm Einfluß und Marktmacht. Daß bessere Programme sich gegen schlechtere durchsetzen, ist leider ein Wunschtraum, solange die schlechteren weiter verbreitet sind als die besseren. Xandus Chancen, zur Praxisreife zu gelangen, sind daher eher gering. Nachteil Nummer zwei: "Xanadu" geht von einem Vernetzungsgrad der Welt aus, wie er heute noch nicht erreicht ist; bei den ständigen Leitungsengpässen wäre ein Arbeiten mit unechten Kopien - Nelsons "transclusions" - ein mühseliges Unterfangen, da das Programm ja nicht auf Zwischenspeicher zurückgreift, sondern immer via Leitung zum Original vordringen muß. Nach allen Erfahrungen der Vergangenheit ist damit zu rechnen, daß Esther Dysons Prognose die Oberhand behält. Eine breite Urheberbeteiligung wird wohl in Zukunft nur genossenschaftlich zu haben sein.



IV


Natürlich gibt es eine gewisse Vergesellschaftung des Urheberrechts durch die technologischen Entwicklung. Denn sonst ist eine Kontrolle der Nutzung überhaupt nicht mehr möglich. Der Einzelne wäre ja gar nicht imstande festzustellen, ob in Feuerland oder in den USA irgendein Werk von ihm benutzt wird. Und wenn er das mal zufälligerweise herauskriegt, dann hat er nicht die Mittel, seine Rechte wahrzunehmen. Insofern haben die Verwertungsgesellschaften eine primär nützliche Funktion. Die zweite wichtige Funktion ist die, daß sie in dem Maße, in dem dort unterschiedliche Interessen vertreten sind - also bei der VG-Wort Urheber und Verleger, bei der GEMA Komponisten und Verwerter, bei der VG Bildkunst Verwerter und Künstler -, haben sie die Möglichkeit, unterschiedliche Interessen in sich auszugleichen und zu vermitteln.


Mit einem Komponisten, der sein Getränk in einem Pariser StraßencaféÆ nicht bezahlen wollte, fing es vor 150 Jahren an. Ernest Bourget sah nicht ein, daß er für seine Zeche aufkommen solle, während der Wirt des Lokals Bourgets Kompositionen gratis von der Hauskapelle spielen ließ. Der Fall kam vor Gericht und mündete in einen Sieg des Komponisten. Die daraus entstehende Musikervereinigung "Agence Central" war die erste Verwertungsgesellschaft der Welt. In Deutschland gibt es heute knapp ein Dutzend davon, deren drei führende - GEMA, VG Wort und VG Bildkunst - zusammen mehr als anderthalb Milliarden Mark pro Jahr erwirtschaften. Sie verteilen diesen Gewinn aus Nebenrechten nach unterschiedlichen Schlüsseln an ihre Mitglieder. Einige dieser Honorare sind noch individualisiert, viele dagegen bereits anonym, wie etwa die Leercassettenabgabe oder die Geräteabgaben auf Kopiertechnologien. Manche Urheber verspüren ein gewisses Unbehagen ob der Größe dieser Vereinigungen; die GEMA etwa bildet ein Monopol, das von ihrem Vorsitzenden, Professor Reinhold Kreile, vehement verteidigt wird:


Für Urheber hätte die Konkurrenz von mehreren Verwertungsgesellschaften mit ähnlichem Repertoire den Nachteil, daß sich diese Gesellschaften mit ihren Tarifen gegeneinander ausspielen könnten, was sich finanziell insbesondere bei der großen Anzahl derjenigen Urheber auswirken würde, die auf den Hitlisten nicht ständig an oberster Stelle stehen. Nur Verwertungsgesellschaften mit einem umfangreichen, möglichst allumfassenden Repertoire sind in der Lage, ein Gegengewicht zur Marktmacht der Werknutzer zu bilden.

Das Unbehagen des kleinen Autors oder Komponisten gegenüber der großen Verwertungsgesellschaft ist zumindest formal unbegründet. Aber psychologisch sind die Bauchschmerzen der traditionell eigenbrötlerischen Urheber sehr wohl zu verstehen. Der Zug fährt nämlich mit rasantem Tempo - auch durch die Macht der Verwertungsgesellschaften beschleunigt - auf eine immer stärkere Entindividualisierung des Urheberrechts zu. Modelle wie Ted Nelsons "Xandadu" verlieren in diesem Klima zusätzlich an Boden, weil die Lösung der Probleme billiger und einfacher auf dem Feld kollektiver Entlohnungen liegt. Die neuste Idee, natürlich von den Medienkonzernen ins Spiel gebracht, ist der sogenannte "one stop shop" - eine Art Tankstelle auf der Datenautobahn. Maria Sommer, Vorsitzende des Verwaltungsrates der VG Wort erklärt:

Das heißt, daß man alle Rechte an einer Stelle kaufen kann. Erstmal ist in München eine Clearingstelle gegründet worden, wo alle Rechte gesammelt werden. Das wird noch nicht in allen Fällen klappen, man wird zunächst einmal erst sagen können: Geht zu dem Verlag oder der Verwertungsgesellschaft oder der Agentur. Das ist für die Produzenten wichtig, damit sie sich nicht allzulange damit aufhalten müssen, überall zwanzig, fünfzig oder neunzig Rechte für eine Produktion einzukaufen.

Der Produzent als bedauernswerte Gestalt ist eine geläufige Figur im digitalen Zeitalter, selbst unter Juristen. In Anbetracht seiner schweren Arbeit und der großen wirtschaftlichen Verantwortung - hauptsächlich den Aktionären seines Konzerns gegenüber - sind sie sogar dazu bereit, manches Auge zuzudrücken. So schreibt der Jurist Andreas Schardt in einer renommierten Fachzeitschrift:

Ein vollständiger und zweifelsfreier Rechteerwerb ist faktisch weithin unmöglich, und würde nicht ein begrenztes Risiko in Kauf genommen, so würde die Mehrzahl der Produktionen nicht realisiert.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, zum Beispiel, daß derartige Produktionen - gemeint sind Multimedia-Anwendungen - keineswegs aus Menschenfreundlichkeit gemacht werden, sondern aus wirtschaftlichen Gründen. Das euphemistisch umschriebene "begrenzte Risiko" meint nichts weiter als die widerrechtliche Verwendung fremder Werkteile. Insofern könnte es den Urhebern nur recht sein, wenn der "one stop shop" auf der Datenautobahn wenigstens für Mautgebühren sorgte. Wolfgang Schimmel, Justitiar der IG Medien, sieht das anders und erklärt:

Daß Vorstellungen wie "one stop shop" in Richtung Zwangslizenzen tendieren, liegt auf der Hand. Derartige Konzepte treffen daher auf massive verfassungsrechtliche Bedenken.

Was schreien sie nur, die Urheber? Entlohnt man sie nicht, lamentieren sie über ihre finanziellen Nachteile, beteiligt man sie am Geschäft, rennen sie zum Verfassungsgericht. Nein - man kann keine Geschäfte mit ihnen machen, sie sind wie die Kinder, unberechenbar, unvernünftig und ökonomischen Argumenten nicht zugänglich. Hier - ja hier liegt das zentrale Problem des Urheberrechts: Die Kontrahenten verstehen sich nicht. Fast alle nationalen wie internationalen Initiativen zur Stärkung des Urheberrechts haben sich in den letzten Jahren ausschließlich mit den wirtschaftlichen Aspekten des Themas befaßt. Menschen, die geistiges Eigentum herstellen, sind aber zuletzt Kaufleute und zuerst "Ausdrucksgewerbetreibende", wie es Martin Walser einmal nannte. Ein Ausdrucksgewerbetreibender verhält sich in den Augen von Kaufleuten in vielerlei Hinsicht irrational. Solange dies den Kaufleuten zugutekommt, er ungünstige Verträge akzeptiert und an den wirtschaftlichen Vorgängen wenig Interesse zeigt, ist er wohlgelitten. Für die Eigenartigkeiten der Ausdrucksproduktion haben sie indes kein Verständnis, auch nicht dafür, daß es zum künstlerischen Ausdruck gehört, nicht zynisch mit seinen eigenen Kindern umzugehen. Die Reduktion geistiger Schöpfungen auf ein bloßes Wirtschaftsgut ist zynisch. Geld hilft nicht, Geld heilt nicht, Geld tröstet nicht, wo es an Gerechtigkeit mangelt. Das Urheberrecht steht vor einer Zerreißprobe, und ungewiß bleibt, ob die rechtsphilosophischen Grundlagen des 18. und 19. Jahrhunderts im 21. noch Beachtung finden. Als Quasi-Angestellter anonymer Körperschaften, mit regelmäßigem Einkommen, aber ohne Bezug zum eigenen Werk, mag sich mancher Schriftsteller und Komponist zwar besser gestellt sehen als heute - aber ob er damit glücklich wird, bleibt zweifelhaft.


Zitatnachweise

(in der Reihenfolge ihrer Verwendung)

  • Einemann, Edgar, 1997: "Anders arbeiten, anders leben - andere Gesellschaft?" in: Frankfurter Rundschau, 13.3.1997
  • Roellecke, Gerd, 1996: "Den Rechtsstaat für einen Störer! - Erziehung vs. Internet?" in: NJW 28/1996, München.
  • dito
  • Friedell, Egon, 1985: "Ist die Erde bewohnt?", Zürich.
  • Reuter, Alexander, 1997: "Digitale Bild- und Filmbearbeitung im Licht des Urheberrechts", in GRUR 1/1997, Weinheim.
  • mündliche Mitteilung an den Autor
  • mündliche Mitteilung an den Autor
  • Fromm/Nordemann, 1994: Urheberrecht, 8. Auflage, Stuttgart.
  • mündliche Mitteilung an den Autor
  • Wandtke, Artur, 1995: "Die Kommerzialisierung der Kunst und die Entwicklung des Urheberrechts im Lichte der Immaterialgüterrechtslehre von Josef Kohler", in: GRUR 6/1995, Weinheim.
  • Götz von Olenhusen, Albrecht, 1994: "Die Fabrikation der Fiktionen", in: Schattenlinien 8/1994, Berlin.
  • Wandtke, a.a.O.
  • mündliche Mitteilung an den Autor
  • mündliche Mitteilung an den Autor
  • mündliche Mitteilung an den Autor
  • Schreiben vom Dezember 1996
  • mündliche Mitteilung an den Autor
  • Franck, Georg, 1993: "Ökonomie der Aufmerksamkeit", in: Medien. Neu?, Stuttgart.
  • Dyson, Esther, o.J.: "Intellectual Property on the Net" [http://www.edventure.com/release1/1294.html]
  • dito
  • Nelson, Theodor Holm, 1993: "The Xanadu Ideal" [http://xanadu.com.au/]
  • mündliche Mitteilung an den Autor [Olenhusen]
  • Becker/Kreile, o.J.: "Verwertungsgesellschaften - Aufgabe und Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften" [http://www.gema.de/publik/sonder/verwertungsgesellschaften.html]
  • mündliche Mitteilung an den Autor
  • Schardt, Andreas, 1996: "Multimedia - Fakten und Rechtsfragen", in: GRUR 11/1996, Weinheim.
  • Lühr, Rüdiger, 1997: "Droht Fotografen der digitale Ausverkauf", in: M - Menschen machen Medien, 3/1997

GRUR = Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
NJW = Neue Juristische Wochenschrift



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